Das thurgauische »Zeichen der Erinnerung«

für die Opfer von fürsorgerischen Zwangs­massnahmen und
Fremd­platzierungen sowie für die Betroffenen von Medikamenten­tests

Das Projekt. Der Ort.

Das Zeichen.

Es ist den Opfern von fürsorgerischen Zwangs­massnahmen und Fremd­platzierungen vor 1981 und den Betroffenen von Medi­ka­menten­tests im Kanton Thurgau zwischen 1940 und 1980 gewidmet. Das »Zeichen der Erinnerung« wurde im Auftrag des Kantons Thurgau von der Münchner Künstlerin Karolin Bräg geschaffen.

Es besteht aus dem Haupt­zeichen auf dem ehemaligen Spital­friedhof Münsterlingen sowie zwei Partnerzeichen auf dem Gelände von Psychiatrischer Klinik und Stiftung Mansio in Münsterlingen bzw. auf dem Gelände des Mass­nahmen­zentrums Kalchrain.

Der garten­denkmal­pflegerisch wieder­her­gestellte Spital­friedhof wurde als Standort des »Zeichens der Erinnerung« bestimmt, weil er ein heraus­ragender Erinnerungs­ort der thurgauischen Gesell­schafts­geschichte ist. Er ist nun selber Teil des »Zeichens der Erinnerung«. Die Partner­zeichen stehen auf dem Gelände von Institutionen, die seinerzeit an den Vor­gängen, an die erinnert wird, beteiligt waren.

Das Haupt­zeichen besteht aus der Sandstein­skulptur »Haus der Erinnerung« mit einge­schriebenen Worten von Betroffenen über ihr Schicksal. Im Vermittlungsraum werden Informationen über die genannten geschicht­lichen Vorgänge vor 1981 gegeben. Es liegt zudem ein Buch auf, in dem Gedanken niedergelegt sind, die Betroffene und Nicht­betroffene in persönlichen Gesprächen gegenüber der Künstlerin geäussert haben. Die Besucher­innen und Besucher dürfen ihre eigenen Gedanken nieder­schreiben und einwerfen. Diese werden gesichtet und periodisch auf dieser Internet­seite publiziert.

Gedächtnis ist Gespräch über die Generationen und Zeiten hinweg. Das thurgauische »Zeichen der Erinnerung« findet seine Vollendung in diesem fort­dauernden Gespräch. 

Der Ort

Nach der Eröffnung des Thurgauer Kantons­spitals mit Irren­abteilung 1839 in Münsterlingen wurden verstorbene Patientinnen und Patienten auf dem katholischen Friedhof bei der Kloster­kirche und auf dem evangelischen Friedhof in Scherzingen bestattet. Doch reichte das Platz­angebot schon 1840 nicht mehr aus. So nahm man 1844 östlich des Kloster­gevierts einen kantonalen Friedhof in Betrieb. Auf ihm wurde in der Reihen­folge des Todes ohne Unter­schied der Konfession bestattet. Im konfessions­politisch offenen Klima der Zeit sah darin niemand ein Problem.

Da man die Belegung der Kliniken und die Sterblich­keits­rate erneut unter­schätzt hatte, war der Friedhof schon 20 Jahre später über­belegt. 1864 eröffnete man am jetzigen Standort eine wesentlich grössere Anlage. Das Einvernehmen zwischen Staat und Kirche hatte inzwischen der Konfrontation Platz gemacht. Dement­sprechend wurde die Beerdigung ohne Unter­schied der Konfession von katholischer Seite in Frage gestellt. Der Staat blieb aber dabei.

Aus gesund­heits­polizei­lichen Gründen mussten jahr­zehnte­lang alle, die in den Kliniken verstarben, auf diesem Friedhof bestattet werden. Als mit Eisen­bahn und Automobil schnellere Transport­mittel aufkamen, lockerte man den Bestattungs­zwang. Damit ging die Belegung des Friedhofs zurück. Schliesslich wurde hier nur noch bei­gesetzt, wer keine Ange­hörigen mehr hatte oder arm war. Deshalb sprach der Volks­mund nicht mehr vom Spital-, sondern vom Armen- oder Fremden­friedhof. 1951 bot die Anlage einen armseligen Anblick. Viele Gräber wiesen weder ein Grabmal noch eine Bepflanzung auf. Der Regierungsrat ordnete deshalb eine Bepflanzung von Staates wegen an und liess einfache Holz­kreuze setzen.

In der Meinung, der Friedhof würde aufge­hoben, verkaufte der Kanton das Grund­stück 2003 der Gemeinde Münsterlingen. Diese erbaute auf einem Teil des Perimeters ihr Gemeinde­haus und legte später auch ein Retensions­becken an. Neben der Friedhof­kapelle wurde eine Druck­verminderungs­station für die überregionale Erdgas­versorgung platziert. Schliesslich fiel die Einfriedungs­be­pflan­zung weg. 2023 wurde der Friedhof für das »Zeichen der Erinnerung« restauriert.

Das Zeichen.

Es ist den Opfern von fürsorgerischen Zwangs­massnahmen und Fremd­platzierungen vor 1981 und den Betroffenen von Medi­ka­menten­tests im Kanton Thurgau zwischen 1940 und 1980 gewidmet. Das »Zeichen der Erinnerung« wurde im Auftrag des Kantons Thurgau von der Münchner Künstlerin Karolin Bräg geschaffen.

Es besteht aus dem Haupt­zeichen auf dem ehemaligen Spital­friedhof Münsterlingen sowie zwei Partnerzeichen auf dem Gelände von Psychiatrischer Klinik und Stiftung Mansio in Münsterlingen bzw. auf dem Gelände des Mass­nahmen­zentrums Kalchrain.

Der garten­denkmal­pflegerisch wieder­her­gestellte Spital­friedhof wurde als Standort des »Zeichens der Erinnerung« bestimmt, weil er ein heraus­ragender Erinnerungs­ort der thurgauischen Gesell­schafts­geschichte ist. Er ist nun selber Teil des »Zeichens der Erinnerung«. Die Partner­zeichen stehen auf dem Gelände von Institutionen, die seinerzeit an den Vor­gängen, an die erinnert wird, beteiligt waren.

Das Haupt­zeichen besteht aus der Sandstein­skulptur »Haus der Erinnerung« mit einge­schriebenen Worten von Betroffenen über ihr Schicksal. Im Vermittlungsraum werden Informationen über die genannten geschicht­lichen Vorgänge vor 1981 gegeben. Es liegt zudem ein Buch auf, in dem Gedanken niedergelegt sind, die Betroffene und Nicht­betroffene in persönlichen Gesprächen gegenüber der Künstlerin geäussert haben. Die Besucher­innen und Besucher dürfen ihre eigenen Gedanken nieder­schreiben und einwerfen. Diese werden gesichtet und periodisch auf dieser Internet­seite publiziert.

Gedächtnis ist Gespräch über die Generationen und Zeiten hinweg. Das thurgauische »Zeichen der Erinnerung« findet seine Vollendung in diesem fort­dauernden Gespräch. 

Der Ort

Nach der Eröffnung des Thurgauer Kantons­spitals mit Irren­abteilung 1839 in Münsterlingen wurden verstorbene Patientinnen und Patienten auf dem katholischen Friedhof bei der Kloster­kirche und auf dem evangelischen Friedhof in Scherzingen bestattet. Doch reichte das Platz­angebot schon 1840 nicht mehr aus. So nahm man 1844 östlich des Kloster­gevierts einen kantonalen Friedhof in Betrieb. Auf ihm wurde in der Reihen­folge des Todes ohne Unter­schied der Konfession bestattet. Im konfessions­politisch offenen Klima der Zeit sah darin niemand ein Problem.

Da man die Belegung der Kliniken und die Sterblich­keits­rate erneut unter­schätzt hatte, war der Friedhof schon 20 Jahre später über­belegt. 1864 eröffnete man am jetzigen Standort eine wesentlich grössere Anlage. Das Einvernehmen zwischen Staat und Kirche hatte inzwischen der Konfrontation Platz gemacht. Dement­sprechend wurde die Beerdigung ohne Unter­schied der Konfession von katholischer Seite in Frage gestellt. Der Staat blieb aber dabei.

Aus gesund­heits­polizei­lichen Gründen mussten jahr­zehnte­lang alle, die in den Kliniken verstarben, auf diesem Friedhof bestattet werden. Als mit Eisen­bahn und Automobil schnellere Transport­mittel aufkamen, lockerte man den Bestattungs­zwang. Damit ging die Belegung des Friedhofs zurück. Schliesslich wurde hier nur noch bei­gesetzt, wer keine Ange­hörigen mehr hatte oder arm war. Deshalb sprach der Volks­mund nicht mehr vom Spital-, sondern vom Armen- oder Fremden­friedhof. 1951 bot die Anlage einen armseligen Anblick. Viele Gräber wiesen weder ein Grabmal noch eine Bepflanzung auf. Der Regierungsrat ordnete deshalb eine Bepflanzung von Staates wegen an und liess einfache Holz­kreuze setzen.

In der Meinung, der Friedhof würde aufge­hoben, verkaufte der Kanton das Grund­stück 2003 der Gemeinde Münsterlingen. Diese erbaute auf einem Teil des Perimeters ihr Gemeinde­haus und legte später auch ein Retensions­becken an. Neben der Friedhof­kapelle wurde eine Druck­verminderungs­station für die überregionale Erdgas­versorgung platziert. Schliesslich fiel die Einfriedungs­be­pflan­zung weg. 2023 wurde der Friedhof für das »Zeichen der Erinnerung« restauriert.

Wo finde ich die Zeichen der Erinnerung?